Hausordnung der Oberschule Naunhof

Vorwort

Das tägliche Miteinander an der Oberschule Naunhof ist von gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Wertschätzung geprägt.
Alle am Schulleben beteiligten Personen sorgen für ein lernfreundliches Schulklima. Der sorgsame Umgang mit Gebäude und Inventar ist selbstverständlich.

Öffnungszeiten der Schule

Die Schule ist für Schüler, die zur ersten Stunde Unterricht haben, in der Sommerzeit ab 6.45 Uhr und in der Winterzeit ab 6.30 Uhr geöffnet. Der Einlass zur zweiten Stunde erfolgt ab 7.45 Uhr. Bei Extremwetter entscheidet das Hauspersonal über den vorzeitigen Einlass.
Das Schulgelände umfasst den gesamten eingezäunten Bereich sowie das Turnhallengelände. Den Schülern ist untersagt, während der Schulzeit das Schulgelände eigenmächtig zu verlassen. Die Schüler der Abgangsklasse 10 und 9 HS dürfen das Schulgelände bei Frei- und Ausfallstunden verlassen. Bei mindestens zwei aufeinander folgenden Freistunden dürfen Schüler der Klassenstufe 9 nach Abmeldung das Schulgelände ebenfalls verlassen.

Unterrichtszeiten

Unterrichtsplan

StundeBeginnEnde
1.07.00 Uhr07.45 Uhr
2.07.55 Uhr08.40 Uhr
3.08.50 Uhr09.35 Uhr
Hofpause
4.09.50 Uhr10.35 Uhr
5.10.40 Uhr11.25 Uhr
Mittagspause/Hofpause
6.11.55 Uhr12.40 Uhr
7.12.50 Uhr13.35 Uhr
Schulschluss — Abfahrt der Schulbusse
8.13.45 Uhr14.30 Uhr
Schulschluss — Abfahrt der Schulbusse

Hitzeplan (gilt nur bei Ankündigung)

StundeBeginnEnde
1.07.00 Uhr07.45 Uhr
2.07.55 Uhr08.25 Uhr
3.08.30 Uhr09.00 Uhr
Hofpause
4.09.10 Uhr09.40 Uhr
5.09.45 Uhr10.15 Uhr
Mittagspause/Hofpause
6.10.25 Uhr10.55 Uhr
7.11.00 Uhr11.30 Uhr
Schulschluss — Abfahrt der Schulbusse

Sekretariat

Das Sekretariat ist montags bis donnerstags von 06.30 Uhr bis 13.00 Uhr und freitags bis 12.00 Uhr besetzt. Eltern, Schulfremde und Gäste melden sich bitte umgehend im Sekretariat an.
Während der Ferienzeit ist das Sekretariat eingeschränkt geöffnet.

Aushänge

Aushänge dürfen nur nach Genehmigung durch die Schulleitung in den dafür vorgesehenen Schaukästen veröffentlicht werden.

Verhalten in den Unterrichtsräumen

In den Unterrichtsräumen verhalten sich die Schüler ruhig und diszipliniert. Die Fenster werden nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft geöffnet.
Mit dem Vorklingeln setzen sich alle Schüler auf ihre Plätze und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Am Ende der Unterrichtsstunde ist die Tafel zu wischen. Am Ende des Unterrichtstages stellen die Schüler der jeweils letzten Klasse im Unterrichtsraum die Stühle hoch und der Ordnungsdienst wird tätig.
Stellen Schüler Beschädigungen am Mobiliar fest, so melden sie dies umgehend dem Fachlehrer.

Verhalten in den Fachkabinetten und in der Sporthalle

Das Betreten der Fachkabinette und der Sporthalle ist nur unter Aufsichtsführung der Lehrkraft erlaubt. Die Schüler benutzen Gerätschaften, Instrumente oder Maschinen allein mit ausdrücklicher Genehmigung des Lehrers. Während der Pausen darf sich kein Schüler unbeaufsichtigt in den Fachkabinetten aufhalten. Gefahrenstellen sind dem Fachlehrer unverzüglich zu melden.

Verhalten auf dem Pausenhof

In den Hofpausen gehen die Schüler unverzüglich auf den Schulhof. Mit dem Klingeln betreten die Schüler wieder das Schulgebäude. Wird angezeigt, dass Hauspause ist, wechseln die Schüler zu Beginn der Pause zum kommenden Unterrichtszimmer und verbleiben dort bis zum Eintreffen der Lehrkraft.
Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und Schülern ist Folge zu leisten.

Verhalten in Freistunden

In den Freistunden halten sich die Schüler im Speiseraum oder auf dem Schulhof bzw. im Schulclub auf. Sie verhalten sich leise, um den Unterricht nicht zu stören. Beim Verlassen des jeweiligen Aufenthaltsortes ist unbedingt auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Umgang mit Kommunikationsmitteln

Die Benutzung von Smartphones und anderen Kommunikationsmitteln ist während der gesamten Schulzeit untersagt. Bei Missachtung wird das Gerät eingezogen und im Sekretariat verwahrt. Bei mehrmaligen Verstößen erfolgt die Rückgabe nur über das Sekretariat an die Eltern. Handynutzung zu Unterrichts- bzw. Lernzwecken sowie in besonderen Fällen ist mit Lehrerabsprache erlaubt. Das Mitführen von portablen Spielekonsolen auf dem Schulgelände ist verboten. Es ist streng untersagt, optische und akustische Aufnahmen auf persönliche elektronische Speichermedien vorzunehmen. Derartige Vorkommnisse können zur Anzeige gebracht werden. Hiervon unberührt bleiben Aufnahmen, die ausdrücklich genehmigt oder im Unterricht gefordert sind.

Garderobe

Die Schülergarderoben werden im jeweiligen Klassenraum aufbewahrt.

Wertsachen

Jeder Schüler ist für seine Wertsachen selbst verantwortlich und hat sie so aufzubewahren, dass kein Zugriff durch Nichtbefugte erfolgen kann; besondere Regelungen gelten für die Sportumkleideräume.

Fundsachen

Fundsachen liegen im Kellergeschoss aus. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Fundsachen entsorgt.

Brand- und Katastrophenfall

Im Falle eines Brandes oder einer Katastrophe tritt der Alarmplan in Kraft. Alle Personen verlassen umgehend das Gebäude und finden sich auf dem Sammelplatz ein.

Fahrradständer/Fahrradüberdachung

Fahrräder sind grundsätzlich in den für Schüler vorgesehenen Ständern anzuschließen. Für Diebstähle oder Beschädigungen kann die Schule keine Haftung übernehmen.

Jugendschutz

Das Mitführen und Konsumieren von Energygetränken und koffeinhaltigen Getränken ist während der Schulzeit untersagt. Bei Verstoß gilt der Maßnahmenkatalog.
Das Mitführen von Alkohol und anderen Drogen, jegliche Art von Tabak, herkömmliche Zigaretten, E-zigaretten, Verdampfer, Snus, Kau-oder Schnupftabak, sowie jugendgefährdenden Medien oder Trägermedien ist verboten. Im Verdachtsfall gilt das Hausrecht und es erfolgt eine Taschenkontrolle durch die Schulleitung und einer weiteren autorisierten Person. Bestätigte Verdachtsfälle können zur Anzeige gebracht werden. Schüler unter Einfluss von Alkohol oder Drogen jeder Art werden nach Benachrichtigung der Sorgeberechtigten außerdem der Schule verwiesen.
Es ist untersagt, Waffen und vergleichbare Gegenstände, Kampf- und Verteidigungsmittel sowie pyrotechnische Erzeugnisse mitzuführen. Verstöße werden ebenfalls zur Anzeige gebracht.
Wer Kenntnis von derartigen Vorkommnissen erlangt, hat dies der Schulleitung oder einer Lehrkraft mitzuteilen.

Inkrafttreten der Hausordnung

Diese Hausordnung ist auf Beschluss der Schulkonferenz vom 27. Mai 2024 in Kraft getreten.