Beratungslehrer
Name | |
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Frau Sabine Walter | s.walter@Oberschule-Naunhof.de |
Beratungslehrer werden von der Schulkonferenz bestellt und sind speziell für Beratungsaufgaben qualifiziert. Sie sind Ansprechpartner für alle Schüler, deren Eltern und für die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule.
Aufgabenbereich
Der Beratungslehrer hat eine Vermittlerfunktion zwischen Schülern und Schule, zwischen Schule und Eltern und auch zwischen Schülern und Eltern. Zuerst und vor allem vertritt er die Interessen der Schüler. In dieser Funktion wird der Beratungslehrer auf verschiedenen Gebieten tätig:
Schullaufbahnberatung
- beim Übergang in weiterführende Bildungseinrichtungen (z.B. Gymnasium)
- Wechsel in andere Schulformen (Förderschulen)
- Wahl und Wechsel des Bildungsganges (ab Klasse 7)
Schulschwierigkeiten
- partielle oder generelle Lernstörungen (z.B. LRSLese-Rechtschreib-Schwäche
Das Hauptkennzeichen der Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) besteht in einer besonderen Schwierigkeit im Erwerb von Lese- und Rechtschreibfähigkeiten, die nicht auf alternative Ursachen wie allgemeine Intelligenzminderung, unzureichende Beschulung oder emotionale bzw. neurologische Störungen zurückgeht.
(Ulrich-Brink, 2004), Konzentration, Gedächtnis) - Lern- und Arbeitsverhalten
- Beratung bei Schul- und Prüfungsangst
- Ursachenforschung und Beratung bei plötzlichem Leistungsabfall und Verhaltensauffälligkeiten
Vermittlung an andere Beratungsstellen
- Schulpsychologische Beratungsstelle
- Erziehungsberatung
- Sozial-, Jugend-, Gesundheitsamt in enger Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin
Beratung bei Suchtproblemen
- Information und Prävention
- Organisation von Elternabenden und Schülerveranstaltungen
Sonstiges
- Beratung bei Problemen im Lehrer–Schülerverhältnis
- Schüleraufsicht
- Ausbildung von KonfliktlotsenEin von Ortrud Hagedorn eingeführter Begriff für Schülermediatoren.
Schülermediatoren sind Schülerinnen und Schüler, die in einer intensiven Ausbildung gelernt haben, wie man als unparteiischer Vermittler zwischen Mitschülerinnen und Mitschülern Konflikte schlichtet. Sie helfen eine Lösung zu finden, die beide Streitparteien zufrieden stellt.
Prinzipien der Beratungslehrertätigkeit
Die Arbeit des Beratungslehrers unterliegt den folgenden grundlegenden Prinzipien:
Freiwilligkeit
Der Ratsuchende möchte beraten werden. Auch wenn er "geschickt" wurde, wird die Beratung nur mit dem Einverständnis des betroffenen Schülers und/oder seiner Erziehungsberechtigten durchgeführt.
Einbeziehung des Ratsuchenden
Beratung wird als eine mutmachende Entscheidungshilfe bei der Problemanalyse und der Wahl von geeigneten Lösungsstrategien betrachtet. Der Beratungslehrer kann die Probleme des Ratsuchenden nicht lösen, er regt an und gibt eine "Hilfe zur Selbsthilfe"!
Verschwiegenheit
Information und Ergebnisse aus Gesprächen oder Tests werden nur mit Zustimmung des betroffenen Schülers und/oder dessen Erziehungsberechtigten ganz oder in Teilen weitergegeben. Sie selbst bestimmen Umfang, Zeitpunkt und Adressaten der Informationsweitergabe.